Betäubungsmittelstrafrecht / Betäubungsmittelrecht / BtMG
Eigenbedarf in Deutschland – Was ist erlaubt und mit welchen Konsequenzen ist zu rechnen? Generell gilt es zu sagen, dass jeglicher Besitz von Betäubungsmitteln bzw. Drogen in Deutschland gemäß § 29 BtMG verboten ist. Jedoch kann, obwohl der Besitz von Drogen strafbar ist, von einer Strafverfolgung abgesehen werden. Der § 31a BtMG lässt dies in den Fällen zu, bei denen es sich lediglich um eine geringe Menge Drogen für den Eigenbedarf handelt und auch keine weiteren Besonderheiten vorliegen. Diese Norm…